Prüflaboratorien (kurz Prüflabor) werden in Deutschland, wie andere Laboratorien auch, in unterschiedliche Kategorien eingeteilt. Die Biostoffverordnung unterteilt biologische Arbeitsstoffe nach dem jeweiligen Infektionsrisiko in vier Risikogruppen ein, von denen die Schutzstufen der Prüflaboratorien abhängig sind. Bei den Sicherheitsstufen nach dem Gentechnikgesetz werden die Laboratorien in vier biologische Schutzstufen eingeteilt. Die biologische Schutzstufen richten sich nach dem Grad des Risikos der verwendeten Organismen. Nach der Gefahrstoffverordnung sind die im Prüflabor verwendeten Gefahrstoffe auf ihre Gefährdung zu prüfen, um mit den erhobenen Daten die Einstufung in verschiedene Schutzstufen vornehmen zu können. Über verschiedenste, moderne Prüflaboratorien verfügt beispielsweise das Institut für Schutz und Sicherheit des Bürgers (Institute for the Protection and the Security of the Citizen, Abkürzung: IPSC). Das IPSC ist eines der sieben Institute der Gemeinsamen Forschungsstelle (eine Generaldirektion der Europäischen Kommission) und verfügt über mehrere Untersuchungslaboratorien. Dazu gehören unter anderem das Europäische Mikrowellenlabor, das Prüflabor für zerstörungsfreie Werkstoffprüfung in der Nukleartechnik und das Prüflabor für Minenräumung.
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