Adresse

Rechtsanwalts- und Notarkanzlei Schmidt
(Schmidt - Schelzke - Wildhirt)

Dietesheimer Strasse 16-18
Mühlheim
Hessen

raeschmidt.de wildhirt.de kanzlei-wildhirt.de
wildhirt.de
kanzlei-wildhirt.de

Suchbegriffe: Grundstücksrecht, Schenkungsrecht, Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Scheidungsfolgevereinbarungen, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen, Nachlassverwaltung, Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Mietrecht

Branchen: Rechtsanwälte, Notariate

Öffnungszeiten
Mo 08.00 - 12.00 14.00 - 18.00
Di 08.00 - 12.00 14.00 - 18.00
Mi 08.00 - 12.00 14.00 - 18.00
Do 08.00 - 12.00 14.00 - 18.00
Fr geschlossen
Sa geschlossen
So geschlossen
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Rechtsanwalts- und Notarkanzlei Schmidt <br> (Schmidt - Schelzke - Wildhirt), Mühlheim

Rechtsanwalts- und Notarkanzlei Schmidt, Schmidt, Schelzke, Wildhirt in Mühlheim am Main

Mario Schmidt Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für ArbeitsrechtDie Rechtsanwalts- und Notarkanzlei Schmidt, Schmidt, Schelzke, Wildhirt in Mühlheim am Main bietet rechtliche Beratung und notarielle Dienstleistungen für Privatpersonen, Familien und Unternehmen. Das Leistungsspektrum umfasst verschiedene Rechtsgebiete, darunter Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Erbrecht, Mietrecht, Familienrecht und Zwangsvollstreckungsrecht. Im Notariat unterstützt die Kanzlei ihre Mandanten unter anderem bei Grundstücksangelegenheiten, Erbregelungen, Schenkungen, gesellschaftsrechtlichen Vorgängen sowie Eheverträgen und Vorsorgedokumenten.

Die Kanzlei vereint unterschiedliche juristische Qualifikationen und fachliche Schwerpunkte. Zum Team gehören Mario Schmidt, Rechtsanwalt und Notar sowie Fachanwalt für Arbeitsrecht, Zoe Schmidt, Rechtsanwältin, und Karl-Christian Schelzke, Rechtsanwalt, ehemaliger Oberstaatsanwalt und Bürgermeister sowie universitär ausgebildeter Mediator. Gemeinsam mit den Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten bildet das Juristenteam die Grundlage für die Bearbeitung unterschiedlicher rechtlicher Anliegen.

Rechtsberatung und notarielle Leistungen aus einer Kanzlei

Zoe Schmidt Rechtsanwältin, Bachelor of Laws (LL.B.), Master in Business für Legal Professionals (M.A.)Rechtliche Fragestellungen können in vielen Lebenssituationen auftreten. Ein Verkehrsunfall, eine arbeitsrechtliche Auseinandersetzung, ein Streit im Mietverhältnis oder die Regelung einer Erbschaft erfordern häufig eine fundierte juristische Einschätzung. Bei anderen Anliegen, beispielsweise beim Kauf einer Immobilie oder bei gesellschaftsrechtlichen Veränderungen, ist eine notarielle Beurkundung oder Beglaubigung erforderlich. Die Rechtsanwalts- und Notarkanzlei Schmidt, Schmidt, Schelzke, Wildhirt deckt beide Bereiche mit einem vielseitigen Leistungsangebot ab.

Die anwaltliche Tätigkeit umfasst die Beratung und Vertretung in verschiedenen Rechtsgebieten. Dazu zählen die Durchsetzung eigener Ansprüche ebenso wie die Abwehr unbegründeter Forderungen. Das Notariat übernimmt dagegen die gesetzlich vorgesehenen notariellen Aufgaben, beispielsweise die Beurkundung bestimmter Verträge und die Erstellung notarieller Urkunden. Welche Form der Unterstützung erforderlich ist, hängt vom jeweiligen Sachverhalt und den rechtlichen Voraussetzungen ab.

Durch die Verbindung verschiedener Tätigkeitsbereiche ist die Kanzlei Ansprechpartner für zahlreiche rechtliche Fragen des privaten und geschäftlichen Lebens. Die jeweiligen Schwerpunkte ermöglichen eine gezielte Auseinandersetzung mit den Anliegen von Mandanten und Beteiligten.

Arbeitsrecht – Unterstützung bei Konflikten im Berufsleben

Karl-Christian Schelzke Rechtsanwalt, Oberstaatsanwalt a.D., Bürgermeister a.D. und Mediator (Univ.), in BürogemeinschaftDas Arbeitsrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Konflikte können unter anderem bei Kündigungen, Abmahnungen, Arbeitszeugnissen oder der Abrechnung von Arbeitszeiten entstehen. Auch Urlaubsansprüche, Überstunden und Vereinbarungen zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses können rechtliche Fragen aufwerfen.

Die Kanzlei bietet Unterstützung bei arbeitsrechtlichen Angelegenheiten. Ein Schwerpunkt liegt auf dem Ausspruch und der Abwehr von Kündigungen sowie auf Kündigungsschutzklagen. Darüber hinaus gehören die Prüfung und Behandlung von Abmahnungen und Arbeitszeugnissen zum ausgewiesenen Tätigkeitsbereich. Ebenso können Fragen zu Urlaubsansprüchen, Überstunden und weiteren arbeitsvertraglichen Regelungen relevant werden.

Auch arbeitsrechtliche Aufhebungs- und Abwicklungsverträge sowie Vorruhestandsregelungen gehören zum Leistungsspektrum. Solche Vereinbarungen können weitreichende Folgen für die berufliche und finanzielle Situation der Beteiligten haben. Eine sorgfältige juristische Prüfung hilft dabei, Rechte, Pflichten und mögliche Konsequenzen besser einzuordnen. Mit Mario Schmidt verfügt die Kanzlei über einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Verkehrsrecht nach Unfällen und bei Verkehrsverstößen

Nach einem Verkehrsunfall stellen sich häufig Fragen zur Schadensregulierung, zur Haftung und zum Umfang möglicher Ansprüche. Je nach Unfallhergang können Sachschäden, Personenschäden und weitere finanzielle Folgen zu berücksichtigen sein. Die Kanzlei unterstützt bei der Regulierung von Unfallschäden mit Versicherungen und befasst sich sowohl mit Schadensersatz als auch mit Schmerzensgeld.

Die Durchsetzung von Ansprüchen nach einem Unfall setzt eine genaue Betrachtung des Sachverhalts und der verfügbaren Unterlagen voraus. Dazu können beispielsweise Informationen zum Unfallgeschehen, Nachweise über entstandene Schäden und Unterlagen der beteiligten Versicherung gehören. Eine juristische Prüfung kann helfen, die Anspruchslage zu beurteilen und die erforderlichen Schritte zur Regulierung einzuordnen.

Neben der zivilrechtlichen Unfallregulierung umfasst das Verkehrsrecht auch die Vertretung in Bußgeldsachen und Verkehrsstrafverfahren. Hierzu zählen Verkehrsordnungswidrigkeiten und Straßenverkehrsdelikte. Die Kanzlei bietet damit rechtliche Unterstützung bei unterschiedlichen Konflikten, die im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr auftreten können.

Erbrecht – Testamente, Pflichtteilsansprüche und Nachlassabwicklung

Das Erbrecht beschäftigt sich mit der Vermögensnachfolge und den rechtlichen Folgen eines Todesfalls. Dabei können Fragen zur gesetzlichen Erbfolge, zur Wirksamkeit eines Testaments, zu Pflichtteilsansprüchen oder zur Abwicklung eines Nachlasses entstehen. Eine vorausschauende Regelung des eigenen Nachlasses kann dazu beitragen, persönliche Wünsche festzuhalten und spätere Unklarheiten zu vermeiden.

Im anwaltlichen Bereich unterstützt die Kanzlei unter anderem bei der Testamentserstellung, bei Fragen zur Erbfolge, bei Pflichtteilsansprüchen und bei der Nachlassabwicklung. Wenn mehrere Erben beteiligt sind oder Unstimmigkeiten über die Verteilung des Nachlasses entstehen, können zusätzlich Fragen zur rechtlichen Auseinandersetzung innerhalb der Erbengemeinschaft auftreten.

Das Notariat bietet ergänzend notarielle Dienstleistungen im Erbrecht. Dazu gehören Erbscheinsanträge, Nachlassverwaltung, Erbauseinandersetzungen, Testamente, Erbverträge und Grundbuchberichtigungen. Die notarielle Gestaltung kann insbesondere dann wichtig sein, wenn rechtlich verbindliche Erklärungen oder bestimmte Formvorschriften erforderlich sind.

Die Kombination aus anwaltlicher Unterstützung und notariellen Leistungen deckt unterschiedliche Phasen der Vermögensnachfolge ab. Während die anwaltliche Tätigkeit beispielsweise bei Streitigkeiten und der Durchsetzung von Ansprüchen relevant ist, steht im Notariat die rechtssichere Gestaltung und Dokumentation entsprechender Vorgänge im Vordergrund.

Familienrecht – Eheverträge und Trennungsvereinbarungen

Familienrechtliche Veränderungen können persönliche, wirtschaftliche und rechtliche Fragen miteinander verbinden. Bei einer Eheschließung, während einer bestehenden Partnerschaft oder im Zusammenhang mit einer Trennung können verbindliche Regelungen sinnvoll oder erforderlich sein. Die Kanzlei befasst sich im anwaltlichen Bereich mit Scheidungsverfahren sowie mit Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarungen.

Solche Vereinbarungen können dazu dienen, rechtliche und wirtschaftliche Folgen einer Trennung zu ordnen. Welche Aspekte geregelt werden müssen, hängt von den persönlichen Verhältnissen und den konkreten Umständen ab. Eine juristische Beratung unterstützt dabei, die jeweilige Situation einzuordnen und die bestehenden Möglichkeiten zu prüfen.

Auch das Notariat bietet Leistungen im Familienrecht. Dazu gehören Eheverträge, Scheidungsfolgevereinbarungen sowie Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen. Notarielle Regelungen können insbesondere bei Vereinbarungen mit besonderen gesetzlichen Formanforderungen eine wichtige Rolle spielen. Ziel ist es, den jeweiligen Sachverhalt in einer geeigneten und rechtlich vorgesehenen Form festzuhalten.

Mietrecht – Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern

Das Mietrecht betrifft zahlreiche Fragen des täglichen Lebens und der Verwaltung von Immobilien. Schwierigkeiten können beispielsweise bei einer Kündigung, bei Mietmängeln, bei der Höhe der Miete oder bei der Rückzahlung einer Kaution entstehen. Sowohl Mieter als auch Vermieter müssen ihre jeweiligen Rechte und Pflichten berücksichtigen und die geltenden rechtlichen Voraussetzungen beachten.

Die Rechtsanwaltskanzlei Schmidt, Schmidt, Schelzke, Wildhirt befasst sich mit der Kündigung und der Abwehr von Kündigungen eines Mietverhältnisses. Auch Räumungsansprüche, Gewährleistungsansprüche bei Mängeln und die damit verbundenen Fragen zur Minderung oder Mängelbeseitigung gehören zum Tätigkeitsbereich. Damit umfasst das Angebot unterschiedliche Konflikte, die während eines Mietverhältnisses oder bei dessen Beendigung auftreten können.

Weitere Schwerpunkte sind Kautionsansprüche, die Beitreibung von Mietrückständen und Mieterhöhungsverlangen. In diesen Fällen müssen Vertragsunterlagen, gesetzliche Vorgaben und die konkreten Umstände des Mietverhältnisses berücksichtigt werden. Eine anwaltliche Prüfung kann dabei helfen, die eigene Rechtsposition zu beurteilen und mögliche Schritte zur Klärung des Konflikts zu bestimmen.

Zwangsvollstreckungsrecht und Durchsetzung von Forderungen

Wenn titulierte Forderungen nicht freiwillig erfüllt werden, kann die Zwangsvollstreckung ein rechtlich vorgesehenes Mittel zur Durchsetzung sein. Dabei sind die gesetzlichen Voraussetzungen und die verfügbaren Vollstreckungsmöglichkeiten zu berücksichtigen. Für Gläubiger stellt sich die Frage, welche Maßnahmen im konkreten Fall in Betracht kommen; für Schuldner kann es wichtig sein, die rechtlichen Grundlagen einer Vollstreckung zu prüfen.

Die Kanzlei bietet Unterstützung bei Zwangsvollstreckungsverfahren sowie bei Fahrnis- und Forderungspfändungen. Diese Bereiche betreffen unterschiedliche Formen des Zugriffs auf Vermögenswerte oder Ansprüche, um eine bestehende Forderung durchzusetzen. Welche Maßnahme geeignet ist, hängt unter anderem von der Art der Forderung und den Umständen des Einzelfalls ab.

Die rechtliche Begleitung kann dazu beitragen, die erforderlichen Verfahrensschritte zu prüfen und die einschlägigen Vorschriften zu berücksichtigen. Damit ergänzt das Zwangsvollstreckungsrecht die weiteren anwaltlichen Tätigkeitsbereiche um die Durchsetzung bereits bestehender Ansprüche.

Strafrecht und Verkehrsordnungswidrigkeiten

Das anwaltliche Leistungsspektrum umfasst auch ausgewählte strafrechtliche Fragestellungen. Die Kanzlei nennt insbesondere Verkehrsordnungswidrigkeiten und Straßenverkehrsdelikte als Tätigkeitsbereiche. Solche Verfahren können beispielsweise aus Vorwürfen im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr hervorgehen und unterschiedliche rechtliche Folgen nach sich ziehen.

Bei strafrechtlichen Vorwürfen ist eine genaue Prüfung des Sachverhalts und der rechtlichen Ausgangslage wichtig. Je nach Verfahrensstand und Vorwurf können unterschiedliche Fragen zu klären sein. Die anwaltliche Unterstützung dient dazu, die Situation juristisch einzuordnen und die vorhandenen Verteidigungsmöglichkeiten zu beurteilen.

Notariat für Grundstücksrecht und Immobiliengeschäfte

Immobilientransaktionen gehören zu den wichtigen Aufgaben eines Notariats. Beim Kauf oder Verkauf eines Grundstücks beziehungsweise einer Eigentumswohnung sind zahlreiche rechtliche Aspekte zu berücksichtigen. Die notarielle Beurkundung sorgt dafür, dass die gesetzlich vorgeschriebene Form eingehalten wird und die Erklärungen der Vertragsparteien in einer notariellen Urkunde festgehalten werden.

Das Notariat der Kanzlei befasst sich mit Kaufverträgen über Grundstücke und Wohnungseigentum. Darüber hinaus gehören die Umwandlung von Grundstückseigentum in Wohnungseigentum sowie die Bestellung von Hypotheken und Grundschulden zum Leistungsspektrum. Auch Fragen des Nießbrauchs werden im Rahmen des Grundstücksrechts bearbeitet.

Die notarielle Gestaltung von Immobiliengeschäften erfordert eine genaue Berücksichtigung der Vereinbarungen zwischen den Beteiligten und der rechtlichen Voraussetzungen. Ob es um einen Eigentumswechsel, die Finanzierung oder die Absicherung bestimmter Nutzungsrechte geht: Das Notariat begleitet entsprechende Vorgänge im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgaben.

Schenkungsrecht und Vermögensübertragungen

Vermögen kann bereits zu Lebzeiten übertragen werden. Schenkungen und Übergaben spielen beispielsweise bei der Weitergabe von Immobilien oder anderen Vermögenswerten innerhalb einer Familie eine Rolle. Solche Vorgänge sollten sorgfältig gestaltet werden, damit die Vereinbarungen den Vorstellungen der Beteiligten entsprechen und die erforderlichen Formvorschriften eingehalten werden.

Im Bereich Schenkungsrecht erstellt das Notariat Schenkungsverträge und Übergabeverträge. Die konkrete Gestaltung richtet sich nach dem jeweiligen Vermögensgegenstand, den beteiligten Personen und den vereinbarten Bedingungen. Notarielle Verträge schaffen eine rechtlich dokumentierte Grundlage für die Übertragung und halten die wesentlichen Vereinbarungen fest.

Gerade bei der Übertragung von Immobilien oder bei langfristig angelegten familiären Vermögensregelungen können unterschiedliche Interessen zusammenkommen. Eine sorgfältige rechtliche Gestaltung hilft dabei, die vorgesehenen Regelungen klar zu formulieren und die erforderlichen rechtlichen Schritte zu berücksichtigen.

Gesellschaftsrecht und notarielle Unterstützung für Unternehmen

Unternehmensgründungen und gesellschaftsrechtliche Veränderungen bringen häufig formale Anforderungen mit sich. Je nach Rechtsform und Vorhaben können notarielle Beurkundungen oder Anmeldungen zum Handelsregister notwendig sein. Eine korrekte Vorbereitung der Unterlagen ist wichtig, damit die vorgesehenen Vorgänge ordnungsgemäß umgesetzt werden können.

Das Notariat der Kanzlei unterstützt bei Gesellschaftsgründungen und Handelsregistereintragungen. Die Kanzlei nennt außerdem Firmenangelegenheiten einschließlich Gründungen und Änderungen als Teil ihres allgemeinen Leistungsspektrums. Damit richtet sich das Angebot auch an Unternehmer und Gesellschaften, die rechtliche Vorgänge im Zusammenhang mit ihrer geschäftlichen Organisation bearbeiten möchten.

Die Anforderungen unterscheiden sich je nach Unternehmensform und Art der geplanten Änderung. Die notarielle Begleitung dient dazu, die erforderlichen Erklärungen und Unterlagen in der gesetzlich vorgeschriebenen Form vorzubereiten und die entsprechenden Verfahren zu unterstützen.

Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen

Mit einer Vorsorgevollmacht lässt sich festlegen, wer im Bedarfsfall bestimmte Angelegenheiten für eine andere Person regeln darf. Eine Patientenverfügung dient dazu, persönliche Wünsche zu medizinischen Maßnahmen für bestimmte Situationen im Voraus schriftlich festzuhalten. Beide Dokumente können eine wichtige Rolle bei der persönlichen Vorsorge spielen.

Das Notariat der Kanzlei bietet die Erstellung beziehungsweise notarielle Bearbeitung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen an. Welche Regelungen sinnvoll sind, hängt von den individuellen Vorstellungen und der persönlichen Lebenssituation ab. Eine sorgfältige Gestaltung hilft dabei, die gewünschten Festlegungen eindeutig zu dokumentieren und die rechtlichen Anforderungen zu beachten.

Ein erfahrenes juristisches Team

Die Kanzlei vereint unterschiedliche juristische Qualifikationen und berufliche Erfahrungen. Mario Schmidt ist Rechtsanwalt und Notar sowie Fachanwalt für Arbeitsrecht. Seine fachliche Ausrichtung ergänzt das breite anwaltliche und notarielle Leistungsspektrum der Kanzlei insbesondere im Arbeitsrecht.

Zoe Schmidt ist Rechtsanwältin und verfügt über einen Bachelor of Laws sowie einen Master in Business für Legal Professionals. Karl-Christian Schelzke ist Rechtsanwalt, ehemaliger Oberstaatsanwalt und ehemaliger Bürgermeister sowie universitär ausgebildeter Mediator. Neben den Juristen gehören mehrere Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte zum Team. Sie unterstützen die organisatorischen Abläufe und die Bearbeitung der unterschiedlichen Mandate und notariellen Vorgänge.

Die unterschiedlichen beruflichen Hintergründe ermöglichen es, verschiedene rechtliche Fragestellungen innerhalb eines Teams zu bearbeiten. Die Spezialisierung auf ausgewählte Rechtsgebiete und das ergänzende notarielle Angebot bilden die Grundlage für die Betreuung von Privatpersonen, Familien und Unternehmen.

Rechtsanwalts- und Notarkanzlei Schmidt, Schmidt, Schelzke, Wildhirt – Ihr Ansprechpartner für rechtliche Anliegen

Die Rechtsanwalts- und Notarkanzlei Schmidt, Schmidt, Schelzke, Wildhirt in Mühlheim am Main bietet Unterstützung in zahlreichen Bereichen des privaten und geschäftlichen Rechts. Zu den anwaltlichen Schwerpunkten zählen Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Erbrecht, Mietrecht, Familienrecht, Zwangsvollstreckungsrecht und ausgewählte strafrechtliche Angelegenheiten. Das Notariat ergänzt diese Leistungen um Grundstücks- und Schenkungsrecht, Erbregelungen, gesellschaftsrechtliche Vorgänge sowie Eheverträge und Vorsorgedokumente.

Durch die Verbindung anwaltlicher Beratung mit notariellen Dienstleistungen bietet die Kanzlei einen vielseitigen Rahmen für die Bearbeitung rechtlicher Angelegenheiten. Das qualifizierte Team und die unterschiedlichen fachlichen Schwerpunkte unterstützen eine auf den jeweiligen Sachverhalt ausgerichtete Betreuung. Damit ist die Kanzlei eine Anlaufstelle für Mandanten, die rechtliche Fragen klären, Ansprüche prüfen oder verbindliche Vereinbarungen rechtlich gestalten lassen möchten.

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