Arbeitsschutzzelte können für verschiedene Gefahrenbereiche eine sehr wirksame Maßnahme sein, um die nötige Arbeitssicherheit gewährleisten zu können. Die Arbeitssicherheit gilt dabei als die Sicherheit der Arbeitnehmer bei der jeweilig ausgeführten Arbeit. Die Arbeitssicherheit, also die Abwesenheit von Gefahren für die Sicherheit und Gesundheit der Arbeiter, ist das primäre Ziel des Arbeitsschutzes. Arbeitsschutzzelte und andere Sicherheitsvorkehrungen dienen dazu den allgemeinen Arbeitsschutz umsetzen zu können. Durch diesen Schutz soll nicht nur Leben und Gesundheit der Angestellten geschützt, sondern auch die Arbeitskraft erhalten und die Arbeit menschengerecht gestaltet werden. Wenn Arbeitgeber, z.B. durch Dienstanweisungen oder Betriebsvereinbarungen, Sicherheitsvorschriften vorgeben (etwa der Einsatz von Arbeitsschutzzelten), sind diese Vorschriften für den Arbeitnehmer Bestandteil des Arbeitsverhältnisses. Verstöße gegen wichtige Sicherheitsvorschriften, die die Arbeitnehmer vor Gesundheitsgefahren schützen sollen, können zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen führen. Gegebenenfalls kann auch eine fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses ausgesprochen werden.
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Ähnliche Themenbereiche wie Arbeitsschutzbekleidung und Gesundheitsschutz können über die bereitgestellten Links aufgesucht werden. Das Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Abkürzung: Deutsches Arbeitsschutzgesetz oder ArbSchG) kann hier eingesehen werden.