Ein Apothekenbetrieb ist ein Vertrieb für alle möglichen Produkte, die in Apotheken verkauft werden. Dazu gehören in erster Linie natürlich Arzneimittel und Medizinprodukte. Je nachdem um welche Arzneimittel es sich handelt, gelten in der BRD unterschiedliche Regelungen bezüglich der Abgabe an die Konsumenten. Man unterscheidet frei verkäufliche, apothekenpflichtige und verschreibungspflichtige Arzneimittel sowie Betäubungsmittel. Frei verkäufliche Medikamente sind nicht allein dem Apothekenvertrieb vorbehalten, sondern dürfen auch außerhalb von Apotheken vertrieben werden. Apothekenpflichtige Arzneimittel dürfen nur über den Apothekenvertrieb gehandelt werden. Verschreibungspflichtige Medikamente dürfen nur in Apotheken abgegeben werden, wenn ein entsprechendes Rezept von einem zuständigen Arzt vorgelegt werden kann. Betäubungsmittel dürfen in den Apotheken nur verkauft werden, wenn der jeweilige Kunde über ein spezielles Betäubungsmittelrezept verfügt.
Die Medizinprodukte aus dem Apothekenvertrieb sind verschiedene Produkte, die zu medizinisch-therapeutischen oder diagnostischen Zwecken eingesetzt werden. Für Medikamente und Medizinprodukte gibt es sehr unterschiedliche gesetzliche Regelungen und Vorschriften. Die entsprechenden Bestimmungen finden sich in der BRD in erster Linie im Arzneimittelgesetz und im Medizinproduktegesetz. Neben den Medikamenten und den Medizinprodukten werden im Apothekenvertrieb noch diverse weitere Artikel vertrieben, die einen thematischen Bezug haben. Dazu gehören beispielsweise Hustenbonbons, Taschentücher und Pflegeartikel.
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Ähnliche Themenbereiche wie Apothekenbau, Apothekenrechenzentrum und Apothekenfachhandel können über die bereitgestellten Links aufgesucht werden. Interessante Inhalte zur Geschichte der Apotheken findet man im Internet zum Beispiel hier.