Adresse

FSK Institut für Lebenmittelsicherheit und Hygiene GmbH
Kaiserstr. 100
Herzogenrath
Nordrhein-Westfalen

www.fsklabor.de

Suchbegriffe: Qualitätssicherung, Rindfleischetikettierung, Mikrobiologie, Beratungen, Lebensmittelkontrolle

Branchen: Laboratorien, Qualitätssicherung, Labor, Lebensmittelanalysen, Lebensmittelanalytik

Weitere Branchen:
FSK Institut für Lebenmittelsicherheit und Hygiene GmbH, Herzogenrath

Fachlaboratorien
Mikrobiologische Untersuchungen
Lebensmittelsicherheit

 


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Moderne Untersuchungsverfahren und ein versiertes, erfahrenes Team machen die FSK GmbH mit Sitz in Herzogenrath zu Ihrem kompetenten, leistungsfähigen und zuverlässigen Partner für Lebensmittelsicherheit und Hygiene.

Das Labor zur Qualitätssicherung und Kontrolle von Lebensmitteln kann auf eine über 25-jährige Erfahrung in der lebensmittelchemischen und mikrobiologischen Analytik, der lebensmittelrechtlichen Beurteilung von Lebensmitteln sowie auf ein breites fachliches Beratungsangebot zurückgreifen. Zu den Kunden zählen über 1.000 Betriebe aus Handwerk, Industrie und Handel.

Unsere Kompetenzen:

  • Mikrobiologische und lebensmittelchemische Untersuchung sowie Beurteilung von Lebensmittel mit Schwerpunkt Fleisch, Fleischerzeugnisse, Fertiggerichte, Backwaren, Milchprodukte, Süßwaren
  • Erstellung von Gegenprobengutachten
  • Mikrobiologische Überprüfung und Absicherung von Maßnahmen der Reinigung und Desinfektion sowie Schlachttierkörperuntersuchungen
  • Mikrobiologische Analyse von Trinkwasser
  • Lebensmittelrechtliche Beratung z.B. Verkehrsbezeichnung, Kennzeichnung, Hygieneanforderungen, Beanstandung u.a.m.
  • Erstellung und Pflege von HACCP- , Eigenkontroll- , QS – und IFS – Konzepten
  • Beratung und Betreuung bei der Zulassung eines Betriebes nach EU-Normen

 

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Die Untersuchungsschwerpunkte liegen bei folgenden Produktgruppen:

  • Fleisch, Fleischerzeugnisse und Wurstwaren
  • Fisch und Fischerzeugnisse
  • Fertiggerichte
  • Feinkost
  • Brot und Backwaren
  • Tiefkühlkost
  • Konservenwaren
  • Süßwaren

Die lebensmittelchemischen Prüfmethoden reichen von der Grundanalytik über Nährwertanalysen bis hin zur Bestimmungen von Zusatzstoffen und entsprechen den Vorgaben des Lebens- und Futtermittel Gesetzbuches (LFGB). Selbstverständlich sind alle Prüfmethoden akkreditiert. Durch unsere DLG-Prüfer können wir Ihnen über die technische Untersuchung hinaus auch die sensorische Güte ihrer Produkte bescheinigen. Mit den lebensmittelchemischen Werten können Sie die Verkehrsfähigkeit Ihrer Produkte absichern bzw. die Qualitätsstufe ihrer Produkte festlegen oder überprüfen. Selbstverständlich sind diese Werte aber auch ein wichtiger Ratgeber zur Optimierung ihrer Rezepturen und damit zur Möglichkeit ohne Qualitätsverlust preiswerter produzieren zu können!

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Die Untersuchungsschwerpunkte liegen bei folgenden Produktgruppen:

  • Backwaren
  • Eier und Eiprodukte
  • Fertiggerichte
  • Fleisch und Fleischerzeugnisse
  • Geflügel und Geflügelerzeugnisse
  • Milch und Milcherzeugnisse
  • Speiseeis

Über unseren Sachverständigen werden auch amtliche Gegenproben untersucht.

Alle Lebensmittel werden nach DIN (EN, ISO) Prüfmethoden untersucht. Alle Verfahren die wir einsetzen sind selbstverständlich akkreditiert. Der Zeitbedarf der Prüfmethoden ist durch die jeweilige Norm festgelegt und reicht von 24 Stunden für Schnelltests bis zu einem Zeitraum von 5 Tagen oder mehr.

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Das FSK Labor ist eine amtlich zugelassene Trinkwasseruntersuchungsstelle und „Bestellte Stelle“ in Nordrhein-Westfalen. Wir verfügen über eine ausreichende Zahl an zertifizierten Probennehmern, die bei Ihnen vor Ort Trinkwasser entnehmen.

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HACCP

Die Verordnung (EG) 852/2004 fordert von Lebensmittelunternehmern, Verfahren nach den HACCP – Grundsätzen einzurichten, durchzuführen und aufrechtzuerhalten. Diese müssen als Dokument der zuständigen Behörde vorgelegt werden und der Betrieb muss sicherstellen, dass die Dokumente jederzeit auf dem neuesten Stand sind.

  • Wir erstellen und betreuen HACCP – Konzepte nebst Dokumenten
  • Wir aktualisieren und überarbeiten HACCP-Konzepte nebst Dokumenten

QS

Der Nachweis eines stufenübergreifenden Systems, wie es die QS GmbH im Bereich Fleisch anbietet, gewinnt bei den Unternehmen der Lebensmittelwirtschaft zunehmend an Marktbedeutung.


  • Wir erstellen QS-Dokumentationen nach QS-Leitlinien
  • Wir bereiten Betriebe auf das Audit nach den QS-Leitlinien vor.

IFS

Der Lebensmittelhandel fordert von Herstellern einheitliche Standards von Eigenmarken.

  • Wir erstellen Qualitätsmanagementkonzepte nach IFS-Standard
  • Wir aktualisieren IFS-Konzepte

Unsere Berater verfügen über langjährige Erfahrungen in den Bereichen HACCP, QS und IFS.

Die Verordnung (EG) 852/2004 wie auch das Infektionsschutzgesetz schreiben Lebensmittelunternehmern (Hygiene)Schulungen bzw. Belehrungen ihrer Mitarbeiter vor.

  • Wir schulen und unterweisen Mitarbeiter in den Bereichen HACCP und Hygiene
  • Wir erstellen Schulungszertifikate bzw. Schulungsnachweise
  • Wir schulen nach Infektionsschutzgesetz
  • Wir führen Audits und Verifizierungen durch

Zulassung nach EU-Norm

Die Verordnung (EG) 853/2004 schreibt vor, dass Lebensmittelunternehmer zukünftig Erzeugnisse tierischen Ursprungs nur dann in den Verkehr bringen dürfen, wenn sie als EG-Betrieb zugelassen sind. Die Zulassung stellt formale und hygienische Anforderungen, bei deren Bewältigung wir Ihnen behilflich sind.

  • Wir nehmen den Betrieben den bürokratischen Aufwand der Antragsstellung ab
  • Wir beraten sie bei den hygienischen Anforderungen
  • Wir sprechen mit der Überwachungs- bzw. Zulassungsbehörde

Ein Lebensmittelunternehmer hat nicht nur eine Vielzahl lebensmittelrechtlicher Vorschriften zu beachten, er ist auch verpflichtet, sie entsprechend der gesetzlichen Vorgaben in die betriebliche Praxis umzusetzen. Hierbei sind wir Ihnen behilflich.

  • Wir beraten bei der lebensmittelrechtlichen Kennzeichnung von Produkten
  • Wir überprüfen und beurteilen die Verkehrsfähigkeit von Produkten
  • Wir helfen bei Beanstandungen, bei Ordnungswidrigkeiten- und Strafverfahren
  • Wir beraten bei Anforderungen nach dem Hygienerecht