Bei hohen mechanischen Belastungen und wenn keine besonderen Anforderungen an Schall- und Wärmeschutz bestehen, bieten sich Verbundestriche an. Herausragendes konstruktives Merkmal ist ihre vollflächige und feste Verbundenheit mit dem Untergrund. Manchmal werden sie direkt ohne weiteren Belag genutzt, dann werden sie auch Nutzestriche genannt. Grundsätzlich ist jedoch auch eine Belegung möglich und in einigen Fällen sogar notwendig.
Zur Anwendung kommen Verbundestriche im Wohnungsbau als unmittelbar genutzte Böden in Keller- und Nebenräumen. Wenn keine Beanspruchung durch hohe Lasten
vorliegt, ist ein Estrich auf Trennschicht - da weniger aufwendig - vorzuziehen. Im gewerblichen Bereich werden Verbundestriche überall dort eingesetzt,
wo starke mechanische Belastungen auftreten, z.B. bei Fahrbeanspruchung.
Haftbrücken zwischen Rohdecke und Estrich sind nach DIN nicht vorgesehen, werden in der Praxis jedoch häufig eingesetzt um einen vollflächigen Verbund zu
gewährleisten. Zu beachten ist das besonders enge Verhältnis zwischen Verbundestrich und Untergrund. Aufgrund der vollflächigen Auflage spürt der
Verbundestrich jede Verformung unter sich und reagiert gegebenenfalls mit Druck- oder Zugspannungen oder ggfs. auch mit Rissen. Um Schäden zu vermeiden,
sollten deshalb die Verformungseigenschaften von Estrich und Untergrund aufeinander abgestimmt werden. Günstig ist eine Einbringung im
Nass-in-Nass-Verfahren, die in der Regel auch erfolgt.
Nach DIN 18560 Teil 3 setzt sich die Bezeichnung für Verbundestriche in der angegebenen Reihenfolge zusammen aus: Estrich, DIN-Hauptnummer, Kurzzeichen für Estrichmörtelart, sowie der Druck- und der Biegezugfestigkeits- bzw. Härteklasse, sowie ein „V” für Verbund und Nenndicke der Estrichschicht in mm. Wird der Verbundestrich unmittelbar genutzt, ist außerdem die Verschleißwiderstandsklasse anzugeben: bei Zementestrichen nach Böhme, bei Kunstharzestrichen nach RWA (Rolling Wheel Abrasion) oder BCA in (AR), bei Magnesiaestrichen die Oberflächenhärte (SH). Ein Estrich DIN 18560 - CT - C30 - F5 - A15 - V25 bezeichnet demnach einen Zementestrich der Druckfestigkeitsklasse C30, der Biegezugfestigkeitsklasse F5 und der Verschleißwiderstandsklasse A 15 als Verbundestrich mit 25 mm Nenndicke.
Am häufigsten werden für Verbundestriche Zementschlämme verwendet. Durch Vergütung mit Kunststoffzusätzen entstehen sogenannte
Hartstoffestriche. Verbundestriche mit anderen Bindemitteln wie Magnesia, Anhydrit oder Gussasphalt haben nur einen geringen
Marktanteil.
Die Estrichdicke hat bei Verbundestrichen keinen wesentlichen Einfluss auf die Tragfähigkeit. Ursache dafür ist die Verteilung
der statischen und dynamischen Kräfte auf den Untergrund. Üblich sind Schichtdicken von 25 bis 30 mm bei Zementestrichen und
20 mm bei Gussasphaltestrichen. Die Estrichmischung wird in steifer bis plastischer Konsistenz eingebracht, verteilt und
verdichtet. Je nach Verwendungszweck ist nach dem Abziehen noch Abreiben oder Glätten erforderlich. Um einen einwandfreien
Haftverbund zu gewährleisten, muss der Untergrund eine raue, offenporige Oberfläche besitzen und sauber, das heißt am besten
dampfgestrahlt sein. Frisch auf frisch kann der Estrich auf eine maximal 1 bis 2 Tage alte Betonfläche eingebracht werden.
Grundsätzlich ist auch eine spätere Verlegung möglich, Voraussetzung ist eine angenässter Boden.
Maßgebliches technisches Regelwerk für Verbundestriche ist DIN 18560 Teil 3.