Zahnarzt oder auch Zahnärztin ist die gängige Berufsbezeichnung für einen Arzt der Zahnmedizin. Das Tätigkeitsfeld der Zahnärzte erstreckt sich unter anderem über Prävention, Diagnose und Therapie von Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen. Die ersten Zahnärzte praktizierten bereits vor langer Zeit im fünften Jahrhundert vor Christus. Früher behandelten nicht Ärzte sondern Barbiere und zogen Zähne, denn sie hatten die geeigneten Instrumente wie Hebel, Nadeln, Scheren und Klingen und konnten sie im stets verfügbaren warmen Seifenwasser säubern. Die zahnärztliche Ausbildung umfasst ein Studium der Zahnheilkunde von zehn Semestern an einer wissenschaftlichen Hochschule, das sich sowohl aus einem vorklinischen, als auch aus einem klinischen Teil von je fünf Semestern zusammensetzt. Außerdem müssen verschiedene staatliche Prüfungen abgelegt werden, wie etwa die naturwissenschaftliche Vorprüfung und die zahnärztliche Prüfung. Zahnärzte finden sich in nahezu jeder Stadt, so auch in Bern, Zuerich, Chemnitz, Hamburg und München. Deutsche Zahnärzte unterliegen verschiedenen bindenden berufsrechtlichen Regelungen, wie zum Beispiel dem Zahnheilkundegesetz, der Approbationsordnung und der Gebührenordnung für Zahnärzte. Daneben gelten Sonderbestimmungen, etwa für eine Zahnarzthomepage, da seit dem 1. März 2007 derartige Internetpräsenzen den Vorgaben des § 5 Telemediengesetz (TMG) unterliegen.
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