Software bezeichnet Bestandteile, die man nicht anfassen kann. Hier handelt es sich um Computerprogramme mit Grafiken und Audiodateien, Schriftarten oder Hilfstexten. Musikdaten auf einer CD werden auch als "Software" bezeichnet. Software unterscheidet man nach Systemsoftware und Anwendungssoftware. Bei der Systemsoftware, werden alle grundlegenden Programme installiert, um überhaupt mit einem Computer arbeiten zu können. Dazu zählt das Betriebssystem Windows. Anwendungsoftware unterstützt den Benutzer bei der Ausführung seiner Aufgaben. Software unterscheidet man auch nach der Art der Einbettung, wozu nicht eingebettete Software (Software die noch installiert werden muss) und fest in einem Gerät untergebrachte Software (ROM) zählen. Die Nutzung und Verbreitung von Software unterliegt dem Urheberrecht. Im Verkauf wird dem Nutzer das Weiterverbreitungsrecht eingeräumt. Bei der meisten Software die für PC gekauft werden kann, wird in der Regel ein Nutzungsrecht überlassen, das bei Freeware kostenlos ist. Das darf man nicht mit freier Software verwechseln, denn diese darf beliebig verändert und weiterverbreitet werden. Dieses Recht unterliegt gewissen Einschränkungen, wie Nennung des Autors und die Verpflichtung, veränderte Versionen unter die gleiche Lizenz zu stellen.
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