Gerichtsdolmetscher

Gerichtsdolmetscher sind Dolmetscher, die von einem Gericht mit der Sprachmittlung beauftragt werden. Gerichtsdolmetscher müssen in der BRD konsultiert werden, wenn ein Verfahrensbeteiligter die Gerichtssprache nicht beherrscht. Die Gerichtsdolmetscher sollen gewährleisten, dass alle Verfahrensbeteiligten rechtliches Gehör erhalten.
Gerichte bestellen meistens selbständige Gerichtsdolmetscher bzw. Dolmetscherbüros. Manchmal können auch eigene Bedienstete, wie z.B. Urkundsbeamte, konsultiert werden. Dolmetscher sind vom Urkundenübersetzer zu unterscheiden. Welcher Gerichtsdolmetscher bei einem Gerichtsverfahren hinzugezogen wird, wird vom Richter entschieden. Neben dem gesprochen Wort übersetzt der Gerichtsdolmetscher auch noch Schriftsätze des Verfahrens. Mündliche Erklärungen oder Aussagen werden in der BRD in der Regel nur in deutscher Sprache niedergeschrieben. Übersetzungsfehler eines Gerichtsdolmetscher sollten deshalb unbedingt vermieden werden. Fremdsprachige Erklärungen und Aussagen werden lediglich schriftlich festgehalten, wenn der Richter es für erforderlich hält. Die jeweilige Vergütung der eingesetzten Dolmetscher richtet sich nach dem sogenannten Justizvergütungs- und entschädigungsgesetz.

Auf der online Plattform Adressennet.de finden sich zahlreiche Gerichtsdolmetscher, die das Web nutzen möchten, um ihre Dienstleistungen des Dolmetschens noch bekannter zu machen. Im Internetbranchenverzeichnis von Adressennet sind beispielsweise Gerichtsdolmetscher aus Recklinghausen, Berlin, Mönchengladbach, Dortmund, Celle, Mannheim, Kassel und Bremen eingetragen worden. Wenn Sie Gerichtsdolmetscher sind und ebenfalls über Adressennet werben möchten, kontaktieren Sie uns doch einfach, um beraten zu werden.

Ähnliche Themenbereiche wie Konferenzdolmetscher, Dolmetscherbüros und Dolmetscherservice können über die bereitgestellten Links aufgesucht werden. Der Wortlaut des Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten (Abkürzung: JVEG), kann hier eingesehen werden.

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