Autovermieter (Mietwagenunternehmen oder Autoleasingfirmen) verleihen gegen Gebühren LKW oder PKW und sind zudem häufig als Anhängerverleiher tätig. Die Anhänger gehören ebenso zu den Leihwagen (amtlich Mietwagen für Selbstfahrer genannt) wie die Personenkraftwagen, Lieferwagen und Lastkraftwagen. Die Anhänger werden für eine bestimmte Zeit an einen Mieter ausgeliehen, wobei sich der jeweilige Preis nach der so genannten Mietwagenklassifizierung richtet. Es gilt auf jeden Fall bei allen Anhängern zu beachten, dass das Gewicht des Anhängers und des Zugfahrzeugs aufeinander abgestimmt sind. Bei der speziellen Druckluftbremsanlage darf das maximale Gesamtgewicht des Anhängers das anderthalbfache des maximalen Gesamtgewichts der Zugmaschine betragen. Landwirtschaftliche Anhänger sind von dieser Regelung ausgenommen. Sie dürfen bis zum vierfachen des Eigengewichts der Zugmaschine transportieren. Bei der Auflaufbremse darf das Gesamtgewicht des Anhängers höchstens so hoch sein wie das maximale Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs.
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