Advokat (Advocat) ist eine Bezeichnung für einen Rechtsanwalt. In der heutigen Zeit ist diese Bezeichnung in Deutschland eher veraltet und deswegen wird sie meistens nur noch umgangssprachlich oder mit abschätziger Bedeutung (Winkeladvokat) verwendet. Im schweizerischen Rechtsraum wird sie aber immer noch genutzt und hat auch die gleiche Bedeutung wie Rechtsanwalt. Das Wort von dem Advokaten abgeleitet ist, - advocatus - ist das Partizip Perfekt Passiv des lateinischen Verbes "advocare" (Herbei- oder hinzurufen) und kann daher mit "Der Hinzugerufene" übersetzt werden. Advokaten finden sich in nahezu jeder größeren Stadt, wie etwa in Baden, Halle, Ludwigshafen oder auch Köln. Historisch gesehen handelt es sich bei dem Begriff Advokat um eine Berufsbezeichnung, die vor allem der Abgrenzung gegenüber dem Prokurator diente. Mit der Rezeption des römischen Rechts ab dem Hochmittelalter in Europa, wurde das Gerichtsverfahren professionalisiert und es entstanden dazu etliche verschiedene Funktionen, die mit ausgebildeten Juristen besetzt wurden. Hierbei bildete sich mit der Zeit ein Berufsstand professioneller Juristen, die eine Partei in der Verhandlung vor dem Gericht vertraten, die so genannten Prokuratoren. Daneben gab es aber noch andere Anwälte, die den Kontakt mit dem Rechtssuchenden pflegten, die Mandanten berieten und sie auch in außergerichtlichen Geschäften rechtlich betreuten, eben die Advokaten. Die deutliche Trennung zwischen den Advokaten und den Prokuratoren gab es allerdings in manchen Ländern nur vor den höchsten bestehenden Gerichten, in Deutschland etwa vor dem Reichshofrat oder dem Reichskammergericht.
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