Firma
Information
| Strasse: | Steinauer Str. 1 |
| PLZ / Ort: | Hilden |
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| Rubriken: | Sachverständiger und Sachverständigenbüro, Sachverständige-selbständig, Sachverständige für Wertermittlung, Sachverständige für Maschinen und Anlagen, Sachverständiger ISO 9001/2000 |
| Suchbegriffe: | Karusselldrehtüren, Drehflügeltüren, Automatiktüren, Schiebetüren, Sachverständiger, Sachverständigenbüro |
| Informationen: | Sachverständigenbüro für Metallbau Graul/Sachverständiger f. Wertermittlung v.GebäudenVon der “Handwerkskammer Düsseldorf” öffentlich bestellter und vereidigter Gutachter für den Bereich “Metallbau” Warum gibt es öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige? Durch die Schaffung der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen konnte in der Vergangenheit und kann in der Zukunft sichergestellt werden, daß nur qualifizierte und integere Personen bestellt werden. Institutionen wie zum Beispiel die Handwerkskammern und Industrie- und Handelskammern können die Bestellungen aussprechen. Hierbei sind sie verpflichtet, sich an die Sachverständigenordnung zu halten. Die Kammern nehmen nicht nur eine fachliche Überprüfung, in der die überdurchschnittliche Fachkenntnis überprüft wird, vor, sondern überprüft begleitend die Weiterbildungsmaßnahmen, die der Sachverständige in seiner Laufzeit als Sachverständiger vornehmen muß, um auch später sein Wissen dem neuesten Stand der Technik anzugleichen. Aufgabengebiete, in denen ich tätig werden kann: Erstellung von Privatgutachten, Gerichtsgutachten, Schiedsgutachten sowie Beweissicherungen Fenster, Flügeltüren, Schiebetüren, Tore usw. unterliegen einer Reihe von gesetzlichen Vorschriften, die sich durch die Vereinheitlichungen in Europa ständig im Wandel befinden. EN Normen entstehen, bestehende DIN Normen und Richtlinien behalten aber zum Teil ihre Gültigkeit. RAL Vorschriften und Ü- Zeichen sind vielen gar nicht bekannt. So ist zu Beispiel nicht nur geregelt, wie Fenster hergestellt werden sollen, es ist auch geregelt, in welchen Abständen die Befestigungenmindestens zu erfolgen haben. Geländer Treppen Vordächer Automatische Fenster, Türen und Tore, Karusselltüren, sowie Schranken unterliegen einer Reihe von gesetzlichen Vorschriften, die sich durch die Vereinheitlichungen in Europa ständig im Wandel befinden. EN Normen entstehen, bestehende DIN Normen und Richtlinien behalten aber zum Teil ihre Gültigkeit. Türen, wie zum Beispiel Karusselltüren, unterliegen derzeit keinen eigenen Richtlinien, sodaß sich auf bestehende Vorschriften ähnlicher Gewerke berufen wird (Richtlinien sind in Arbeit ). Der sich ständig ändernde Stand der Technik und die Gegebenheiten der Objekte müssen in allen Fällen mitberücksichtigt werden, um einen optimalen Schutz von Personen, Gebäuden und Inventar zu gewährleisten. Um hier den Überblick behalten zu können, bedarf es einer Sachverständigenberatungen, die im Vorfeld der Planung und nicht, wie häufig, erst im Schadensfall erfolgen sollte. Brand- und Rauchschutztüren, Feststellanlagen und Rauchabzugsanlagen unterliegen einer Reihe von gesetzlichen Vorschriften, die sich durch die Vereinheitlichungen in Europa ständig im Wandel befinden. EN Normen entstehen, bestehende DIN Normen und Richtlinien behalten aber zum Teil ihre Gültigkeit. Die Vorschriften werden sehr streng ausgelegt und können bei Nichteinhaltung im Schadensfall schnell zur persönlichen Haftung führen. Die Richtlinien des Deutschen Institut für Bautechnik in Berlin ( DIBt ) hat die gültigen Richtlinien erstellt. Zu großen Problemen kommt es immer wieder, wenn Bauteile, die als Bauteil abgenommen sind, nicht den Richtlinien nach eingebaut und geprüft werden oder nachträglich durch Einbauten verändert werden. In der Praxis bedeutet dies, daß eine Tür-, Fenster-, Feststellanlage oder Rauchabzugsanlage zwar den Richtlinien entsprechen aber nicht entsprechend eingebaut wurden oder nicht einer vorgeschriebenen Erstprüfung unterzogen wurden. Hier sollte der Sachverständige schon mit in die Planung einbezogen werden. Verriegelungen in Flucht- und Rettungswegen stellen ein ähnliches Problem dar. Zum einen sollen Personen und Sachwerte in einem Gebäude gegen Unbefugte geschützt werden, zum anderen muß im Notfall ein ungehinderter Ausgang ermöglicht werden. Ein unbefugtes Verlassen eines Gebäudes sollte ebenfalls verhindert werden. Hierfür gibt es abgenommene Systeme, die allerdings nach der Montage von einem Sachverständigen geprüft werden müssen. Nur so kann sichergestellt werden, daß alle Richtlinien eingehalten wurden. Es sollte immer berücksichtigt werden, daß Menschen und Sachwerte geschützt werden müssen und Versicherungen nicht gewillt sind, bei Unterlassung von gesetzlich vorgeschrieben Pflichten Leistungen zu erbringen. Wintergärten Metallbauer dürfen Wintergärten bauen und schätzen die Problematik der Herstellung und des Einbaus sehr oft vollkommen falsch ein, da sie nicht beachten, daß auch, je nach Anwendung, die Wärmeschutzverordnung mitberücksichtigt werden muß. Um hier eine Fehlerquellenanalyse zu erhalten, ist es notwendig, einen Sachverständigen zu Rate zu ziehen, der zum einen Mängel aufzeigt und zum anderen Lösungsvorschläge ausarbeiten kann. |
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