Firma
Information
| Strasse: | Oderweg 6 |
| PLZ / Ort: | Fuldabrück |
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| Postfach Ort: | |
| Rubriken: | Krankenpflege, Altenpflege, Pflegedienst |
| Suchbegriffe: | Krankenpflege, Altenpflege, Pflegedienst, Verhinderungspflege, Vivantus, Fuldabrück |
| Informationen: | Pflegedienst VivantusUnser TeamIm Pflegeeinsatz sind zur Zeit: Fr. Rojas Ramos (Inhaberin und PDL), sowie die Mitarbeiterin Fr. Rifinius
Unser AngebotWir bieten Ihnen unter Anderem an:
LeistungenSachleistungen: Unter Sachleistungen ist der Einsatz professioneller Pflegekräfte zu verstehen, deren Aufwendungen direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden. Der Pflegebedürftige erhält die Pflege und somit eine "Sache" und kein bares Geld.
Pflegegeld: Die zweite Art sich pflegerisch unterstützen zu lassen, erfolgt privat durch den Pflegebedürftigen selbst. Diese Betreuung durch die Familie, Nachbarn oder Freunde unterstützt die Pflegekasse durch ein monatliches Pflegegeld.
Pflegegeld und Unterhaltsansprüche/ Unterhaltsverpflichtungen Wird Pflegegeld oder eine vergleichbare Geldleistung an eine Pflegeperson weitergeleitet, bleibt dies bei der Ermittlung von Unterhaltsansprüchen und Unterhaltsverpflichtungen der Pflegeperson in bestimmten Fällen unberücksichtigt. Damit wird z.B. ereicht, dass der Unterhaltsanspruch der geschiedenen Ehefrau gegen den früheren Ehemann nicht gemindert wird, wenn sie für die Pflege des gemeinsamen pflegebedürftigen Kindes Pflegegeld erhält. Zahlung von Pflegegeld im Sterbemonat Das Pflegegeld wird bis zum Ende des Kalendermonats gezahlt, in dem der Pflegebedürftige gestorben ist. Diese Regelung findet allerdings nur dann Anwendung, wenn im Todesmonat mindestens für einen Tag ein Anspruch auf Zahlung von Pflegegeld bestanden hat. Kombination aus Pflegegeld und Sachleistungen Ob der Pflegebedürftige nun Sachleistungen oder Pflegegeld beziehen möchte, bleibt ihm selbst überlassen. Der Bedürftige uns sein privates Umfeld werden nach reiflicher Überlegung die Leistungen auswählen, die zur individuellen Situation des Betroffenen am besten passen. Zeitraum der Festlegung Das Verhältnis von Pflegegeld und Sachleistung muss der Pflegebedürftige für sechs Monate festlegen. Manchmal ändert sich jedoch die Pflegesituation so schnell, dass ein wesentlich anderer Bedarf entsteht. Dann wird natürlich auch die Entscheidung für eine bestimmte Kombinationslösung hinfällig. |
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