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Faassen Sachverständigen Büro

Information

 

Strasse: Reitzensteinstraße 4
PLZ / Ort: Wesel
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
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Rubriken: KFZ-Sachverständige, Sachverständige für KFZ-Wesen, Sachverständige für Kraftfahrzeuge
Suchbegriffe: KFZ-Gutachter, Unfallgutachter, KFZ-Sachverständiger, Unfall-Sachverständiger, Kleve, Rees, Alpen, Geldern, Kevelaer, Rheinberg
Informationen:

Walsum, Flüren, Oberhausen, Altenessen-Süd, Dinslaken, Kirchellen, Duisburg, Voerde, Kamp-Lintfort, Schermbeck, Heiden, Moers, Raesfeld, Borken, Neukirchen-Vlyn, Dingden, Marxloh, Rees, Issum, Sterkrade-Nord, Holten, Lintfort, Wulfen, Bruckhausen, Obermelderich, Alt Homberg, Gladbeck, Beeckerwerth, Dorsten, Baerl, Rhede, Hassel, Isselburg, Bocholt, Anholt

KFZ Sachverständigenbüro FAASSEN

 Wir sind Ihr Ansprechpartner in allen Belangen rund um das Kraftfahrzeug und stehen Ihnen für alle Fragen zur Verfügung.

  • Unfallgutachten
  • Wertgutachten
  • Tech.-Gutachten
  • Beweissicherungsgutachten
  • Transport- und Logistikschäden


Bedienen Sie sich der Hilfe eines erfahrenen Sachverständigenbüro.
Wir sind mit allen Abläufen vertraut und helfen Ihnen zu einem optimalen Ergebnis zu kommen.


  • Vorortservice auch am Wochenende - 7 Tage - 24 Stunden !
  • Beratungsgespräch und -termin im Schadensfall kostenlos !

Unsere Dienstleistungen

  • Schadengutachten im Kaskoschaden
Bei einem selbst verschuldetem Unfall hat der Kaskoversicherer das Recht, einen Sachverständigen mit der Schadenfeststellung zu beauftragen. Der Versicherungsnehmer muss hier das Weisungsrecht gemäß § 7 AKB beachten. Bezweifelt jedoch der Versicherungsnehmer die Höhe des durch die Versicherung festgestellten Schadens, hat er die Möglichkeit mit Hilfe der Schadenfeststellung durch einen eigenen Sachverständigen das Sachverständigenverfahren gemäß § 14 AKB einzuleiten.
  • Schadengutachten nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall
Nach einem unverschuldetem Unfall hat der Geschädigte das uneingeschränkte Recht, einen Sachverständigen seines Vertrauens mit der Schadenfeststellung zu beauftragen. Lediglich bei offensichtlichem Bagatellschaden besteht keine Verpflichtung des gegnerischen Haftpflichtversicherers, die Kosten des Sachverständigen zu tragen. Auf das Vorliegen eines Bagatellschadens weisen die Sachverständigen die Geschädigten regelmäßig hin. Die Sachverständigen stehen für qualifizierte Schadengutachten nach den Richtlinien des BVFS. Schadengutachten sind häufig unentbehrlich bei der Durchsetzung der Schadenersatzansprüche.
  • Gebrauchtwagenbewertung
In Deutschland gibt es jährlich Millionen von Besitzumschreibungen von Kraftfahrzeugen. Nur in einem geringen Teil sichern sich Käufer oder Verkäufer durch Einholung eines Bewertungsgutachtens ab. In vielen Fällen verzichten die Verkäufer von gebrauchten Fahrzeugen auf die Möglichkeit, tatsächlich den Höchstpreis zu erzielen. Auf der anderen Seite zahlen viele Käufer von Gebrauchtfahrzeugen häufig einen Preis, der deutlich über dem üblichen Marktwert liegt. Unsere Spezialisten erstellen Ihnen ein detailliertes Wertgutachten.
  • Oldtimer-Gutachten
Die Versicherung eines Oldtimers bereitet häufig Probleme. Zweifel bestehen oft über den Wert des zu versichernden Fahrzeugs. Unsere Spezialisten erstellen detaillierte Wertgutachten.
  • Unfallrekonstruktion
Oft ist der Unfallhergang streitig. Der qualifizierte Unfallrekonstrukteur kann anhand des Gutachtens Unfallabläufe rekonstruieren. Gerade im Bereich der Unfallrekonstruktion ist es enorm wichtig, ausschließlich speziell geschulte qualifizierte Sachverständige zu beauftragen.

 

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