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weitere Suchbgeriffe: PKW Führerschein und Anhänger Academy Fahrschule Berg Inh. Eugen Berg
TheorieDamit du den Führerschein möglichst schnell bekommst, bieten die meisten ACADEMY-Fahrschulen mehrmals pro Woche theoretischen Unterricht zu verschiedenen Zeiten an. Auch für die Fahrstunden versuchen wir so flexibel wie möglich auf deine Wünsche einzugehen. Ganz Eilige können z.B. die Ausbildung zum Führerschein Klasse B in drei bis vier Wochen durchlaufen. Vielleicht klappt es ja noch rechtzeitig zum 18. Geburtstag oder vor dem Start in den Urlaub.
Der theoretische Unterricht findet in den ACADEMY-Unterrichtsräumen statt. ACADEMY ist die helle, freundliche Fahrschule mit dem neuesten technischen Standard.
Der Gesetzgeber schreibt eine Mindestanzahl von Theoriestunden vor. Die Anzahl richtet sich nach der gewählten Führerscheinklasse. Bei der Klasse B werden 12 Doppelstunden theoretischer Grundunterricht und zusätzlich 2 Stunden klassenspezifischer Unterricht vorgeschrieben, die dich mit den Grundlagen des Straßenverkehrs vertraut machen. Der theoretische Unterricht läuft bei uns nicht wie in der Schule ab, sondern macht auch Spaß, aber da musst du dich schon selbst überzeugen. Komm vorbei und schau es dir an! 
Wenn die Behörden deinen Antrag bearbeitet haben und du die ACADEMY-Tests zur theoretischen Prüfung sicher bestanden hast, dann kannst du zur theoretischen Prüfung antreten. Nur kein Nervenflattern, du bist bei uns gut vorbereitet worden und wirst bestehen. Während der Prüfung füllst du dann einen Fragebogen aus. Dabei sind alle Fragen enthalten, die du bereits aus unseren Testbögen kennst.
Zunächst ein kurzer, vereinfachter Überblick über die neuen Führerscheinklassen:
* B entspricht der alten Klasse 3 * BE ist neu, sie ermöglicht das Führen von PKW mit Anhängern * A gibt es mit und ohne Leistungsbegrenzung, das entspricht der alten Klasse 1a * A1 entspricht der alten Klasse 1b * M entspricht der alten Klasse 4 * L, T beziehen sich auf Kfz für die Landwirtschaft
Der theoretische Unterricht ist nach dem Fahrlehrergesetz Pflicht. Für alle Klassen (außer BE) ist ein theoretischer Grundunterricht von 12 Doppelstunden Dauer bei Ersterteilung Pflicht (bei Erweiterung nur 6 Doppelstunden!).
Weiterhin ist ein klassenspezifischer Unterricht zu absolvieren. Er umfasst:
* Für die Klasse B: 2 Doppelstunden * Für die Klassen A1 und A: 4 Doppelstunden * Für die Klassen M und L: 2 Doppelstunden * Für die Klasse T: 6 Doppelstunden
Die Klasse BE erfordert keinerlei Zusatzunterricht.

PraxisDamit du den Führerschein möglichst schnell bekommst, bieten die meisten ACADEMY-Fahrschulen (wie bei der Theorie) für die Fahrstunden eine mit dir abgestimmte Zeitplanung an. Ganz Eilige können z.B. die Ausbildung zum Führerschein Klasse B in drei bis vier Wochen durchlaufen.
Im praktischen Unterricht bringt dir dein Fahrlehrer die Bedienung des Fahrzeugs bei und übt mit dir im Straßenverkehr. Die Anzahl der notwendigen Stunden richtet sich grundsätzlich nach deinen Fähigkeiten. Auf alle Fälle müssen jedoch die 12 Sonderfahrten (5 Überlandfahrten, 3 Beleuchtungsfahrten und 4 Autobahnfahrten) absolviert werden. Alle anderen Stunden sind normale Übungsfahrten. Damit du während der Ausbildung immer weißt, wo du stehst, gibt es den ACADEMY-Ausbildungspass. 
KostenEin PKW-Führerschein kostet heute ca. 1.400 €. Dazu kommen noch etwa 80 € für Prüfungsgebühr und ca. 50 € für Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs und behördliche Gebühren. Das, was du für den Führerschein bezahlen musst, setzt sich aus verschiedenen Posten zusammen:
Beispielrechnung
* Grundgebühr: Pauschalbetrag für theoretischen Unterricht und Anmeldegebühr * Normalfahrstunden (Die Anzahl hängt in erster Linie von den Fähigkeiten deines Fahrlehrers, aber auch von deinen persönlichen Voraussetzungen ab). Im Durchschnitt rechnet man mit ca. 20 Stunden. * Sonderfahrten 12 Pflichtstunden: 4 Autobahn-, 5 Überland- und 3 Beleuchtungsfahrten. * Vorstellung zur Prüfung * Lehrmaterial * Fremdgebühren (TÜV, Sehtest etc.)
Je weniger Fahrstunden du brauchst, desto günstiger wird dein Führerschein - logisch! Und das hängt vor allem davon ab, wie du ausgebildet und ob du fair behandelt wirst. Wenn du z.B. durch die praktische Prüfung fällst, kannst du mit etwa 300 bis 500 € an zusätzlichen Kosten rechnen .
Durch gute Planung und Kompetenz ermöglichen dir die ACADEMY-Fahrschulen einen preiswerten Weg zum Führerschein. Wir versprechen nicht nur viel, wir garantieren es auch! 
FS-KLASSEN-INFO | A - BESCHRÄNKT Krafträder bis 25 kW; nach 2jähriger Fahrpraxis ohne weitere Ausbildung und Prüfung unbegrenzt. Mindestalter: 18 Ausbildung: Theorie und Praxis Prüfung: Theoretische und praktische Prüfung | |
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 | A - UNBESCHRÄNKT Krafträder über 25 kW mit und ohne Beiwagen. Mindestalter: 25 Ausbildung: Theorie und Praxis Prüfung: Theoretische und praktische Prüfung | |
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 | A1 Leichtkrafträder bis 125 ccm und max. 11 kW. Mindestalter: 16 Ausbildung: Theorie und Praxis Prüfung: Theoretische und praktische Prüfung |
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 | M Kleinkrafträder bis 50 ccm und max. 45 km/h. Mindestalter: 16 Ausbildung: Theorie und Praxis Prüfung: Theoretische und praktische Prüfung | |
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 | Mofa Kleinkrafträder bis 50 ccm, einsitzig und max. 25 km/h. Mindestalter: 15 Ausbildung: Theorie und Praxis Prüfung:Theorie | |
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 | S Kraftwagen bis 50 ccm mit max. 4 kW Nutz- bzw. Nenndauerleistung und max. 45 km/h. Mindestalter: 16 Ausbildung: Theorie und Praxis Prüfung: Theoretische und praktische Prüfung |
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 | B Kraftwagen bis 3,5 t und Anhänger bis 750 kg sowie Anhänger über 750 kg mit einem definierten Gewichtsverhältnis. Mindestalter: 18 Ausbildung: Theorie und Praxis Prüfung: Theoretische und praktische Prüfung | |
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 | BE Kombination aus Klasse "B" und einem Anhänger, der nicht unter Klasse B fällt. Mindestalter: 18 Ausbildung: Praxis Vorbesitz: B Prüfung: Praktische Prüfung | |
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 | C Kraftwagen über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse. Mindestalter: 18 (21) Ausbildung: Theorie und Praxis Vorbesitz: B Prüfung: Theoretische und praktische Prüfung |
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 | CE Kraftwagen über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse. Mindestalter: 18 (21) Ausbildung: Theorie und Praxis Vorbesitz: C Prüfung: Theoretische und praktische Prüfung |
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 | C1 Kraftwagen über 3,5 t und bis 7,5 t zulässiger Gesamtmasse mit Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse. Mindestalter: 18 (21) Ausbildung: Theorie und Praxis Vorbesitz: B Prüfung: Theoretische und praktische Prüfung | |
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 | C1 E Kraftwagen über 3,5 t und bis 7,5 t zulässiger Gesamtmasse mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse. Mindestalter: 18 (21) Ausbildung: Praxis Vorbesitz: C1 Prüfung: Praktische Prüfung | |
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 | D Bus mit mehr als 16 Fahrgastplätzen und Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse. Mindestalter: 21 Ausbildung: Theorie und Praxis Vorbesitz: B Prüfung: Theoretische und praktische Prüfung | |
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 | DE Bus mit mehr als 16 Fahrgastplätzen und Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse. Mindestalter: 21 Ausbildung: Praxis Vorbesitz: D Prüfung: Praktische Prüfung | |
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 | D1 Bus mit mehr als 8 aber höchstens 16 Fahrgastplätzen und Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse. Mindestalter: 21 Ausbildung: Theorie und Praxis Vorbesitz: B Prüfung: Theoretische und praktische Prüfung | |
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 | D1E Bus mit mehr als 8 aber höchstens 16 Fahrgastplätzen und Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse. Mindestalter: 21 Ausbildung: Praxis Vorbesitz: B Prüfung: Theoretische und praktische Prüfung | |
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 | L Traktor bis 32 km/h; Arbeitsmaschinen und Stapler bis 25 km/h. Mindestalter: 16 Ausbildung: Theorie Prüfung: Theorieprüfung | |
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 | T Traktor über 32 km/h bis 60 km/h; Arbeitsmaschinen bis 40 km/h. Mindestalter: 16 (18) Ausbildung: Theorie und Praxis Prüfung: Theoretische und praktische Prüfung | |
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FÜHRERSCHEIN MIT 17Mit 16 1/2 Jahren kannst du dich zur Führerscheinausbildung anmelden.
* Nach erfolgreicher Prüfung erhältst du mit 17 Jahren deine Prüfbescheinigung zum "Begleiteten Fahren ab 17 Jahren".
* Du darfst nur mit einer Begleitperson fahren.
* Die Prüfbescheinigung gilt bis drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres. In der Bescheinigung sind die zur Begleitung vorgesehenen Personen namentlich aufgeführt.
* Die Auflage, nur in Begleitung zu fahren, entfällt mit dem 18. Geburtstag. Du erhältst dann den EU-Kartenführerschein bei deiner Führerscheinstelle.
Voraussetzungen der Begleitpersonen:
* müssen das 30. Lebensjahr vollendet haben.
* müssen mindestens seit fünf Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B (PKW) sein.
* dürfen zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfbescheinigung nicht mehr als 3 Punkte in Flensburg haben. 
Ferien- und IntensivkurseWir bieten regelmäßig Ferien- und Intensivkurse an.
z.B.: In den Ferien Führerscheinausbildung in 14 Tagen. 
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