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Wir sind gerne auf folgende Weise erreichbar:
Persönlich vor Ort im Schulungsraum
• Kornhausstraße 33, 73525 Schwäbisch Gmünd
Telefonisch
• Mobil 0172 7300 383
• Kontaktformular hier
Führerscheinklassen
Zusätzlich zu der Fahrerlaubnis kann auch die Berufskraftfahrer-Qualifikation bei uns erworben werden.
C1
b) Krafträder bbH max. 45 km/h, die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor); Elektromotor oder Verbrennungsmotor mit max. 50 cm³ Hubraum.
c) Dreirädrige Kleinkrafträder mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h; Hubraum bei Fremdzündungsmotoren höchstens 50 cm³; bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW; bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW.
d) Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h; Hubraum bei Fremdzündungsmotoren höchstens 50 cm³; bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW; bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW; Leermasse max. 350 kg (bei Elektrofahrzeugen ohne die Masse der Batterien).
C1E
b) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h; Leistung bis max. 15 kW.
C
a) einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und
b) einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg,
die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.
CE
b) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW.
ce
- Mitführen von Anhängern:
- Alle Anhänger bis 750 kg zGM
- Bei Anhängern mit einer zGM von mehr als 750 kg ist die zGM der Kombination auf 3.500 kg begrenzt
ce
- Kraftwagen der Klasse B mit Anhänger über 750 kg zGM.
Die zGM der Kombination ist begrenzt auf max. 4.250 kg.
ce
Anhänger über 750 kg und bis 3.500 kg zGM.
L
b) Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer bbH von max. 25 km/h, auch mit Anhänger.
T
b) selbstfahrende Arbeitsmaschinen und selbstfahrende Futtermischwagen mit einer bbH von max. 40 km/h,
die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden.
Hinter diesen Fahrzeugen dürfen Anhänger geführt werden.
Sie müssen mindestens
- 16 Jahre für bbH bis 40 km/h und
- 18 Jahre für bbH über 40 bis 60 km/h
alt sein.
C1
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D mit nicht mehr als 8 Fahrgastplätzen, über 3.500 kg zGM bis 7.500 kg zGM auch mit Anhänger bis 750 kg zGM.
C1E
a) Zugfahrzeug der Klasse C1 mit einem Anhänger über 750 kg zGM,
b) Zugfahrzeug der Klasse B mit einem Anhänger über 3.500 kg zGM.
Fahrzeugkombination zGM in beiden Fällen max. 12.000 kg.
C
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D mit nicht mehr als 8 Fahrgastplätzen, über 3.500 kg zGM (nach oben keine Beschränkung) auch mit Anhänger bis 750 kg zGM.
CE
Kraftfahrzeuge über 3.500 kg zGM (nach oben keine Beschränkung) mit Anhänger(n) über 750 kg zGM.
BKF Ausbildung
BKF Weiterbildung
Unterricht
Der Theorieunterricht findet in Kompaktkursen statt und der Praxisunterricht wird individuell mit jedem Fahrschüler persönlich geplant.
Termine nach Absprache
Über uns
Zusätzlich zu der Fahrerlaubnis kann auch die Berufskraftfahrer-Qualifikation bei uns erworben werden.
Kontakt
Fahrschule Fun GmbH
Mike Landwehr
0172 7300 383
fun.mike@gmx.de
Kornhausstraße 33
73525 Schwäbisch Gmünd