Das Wort Behindertenwerkstatt ist eigentlich eine veraltete Bezeichnung, genauso wie der Begriff Beschützende Werkstätte. Solch eine Werkstatt für behinderte Menschen ist eine Einrichtung zur sinnvollen Eingliederung von Menschen mit Behinderung in das Arbeitsleben der heutigen Zeit. Diese Bezeichnung, häufig auch mit WfbM abgekürzt, ist seit dem 1. Juli 2001 durch das Neunte Buch im Sozialgesetzbuch (SGB IX) gesetzlich verbindlich und so löste die Bezeichnung den seit 1961 im Bundessozialhilfegesetz (BSHG) verwendeten Begriff Werkstatt für Behinderte (WfB) ab. Behindertenwerkstätten beziehungsweise Werkstätten für behinderte Menschen finden sich beispielsweise in Glückstadt, München und Berlin. Die Aufgaben der Behindertenwerkstatt beziehungsweise der Werkstatt für behinderte Menschen sind § 136 des SGB IX beschrieben. Demnach muss eine Werkstatt für behinderte Menschen eine angemessene berufliche Bildung anbieten. Die Leistungsfähigkeit oder Erwerbsfähigkeit der in der Werkstatt beschäftigten Menschen soll erhalten, entwickelt, erhöht oder wiedergewonnen werden, wobei gleichzeitig auch deren Persönlichkeitsentwicklung ermöglicht werden soll (§136 SGB IX). Außerdem hat die Werkstatt für behinderte Menschen auch eine Beschäftigung zu einem der Leistung angemessenem Arbeitsentgelt aus den Arbeitsergebnissen anzubieten. Die Werkstatt soll den Übergang geeigneter Personen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt durch geeignete Maßnahmen fördern. Um dieses Ziel zu erreichen verfügt sie über ein möglichst breites Angebot an Berufsbildungs- und Arbeitsplätzen sowie über ein qualifiziertes Personal und einen begleitenden Dienst.
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