Bauhandwerk

Zum Bauhandwerk gehören zahlreiche verschiedene handwerkliche Tätigkeiten, die gewerblich ausgeführt werden. Das Bauhandwerk wird häufig auch einfach als Handwerk bezeichnet. Die Arbeit der Handwerker im Bauhandwerk steht der industriellen Massenproduktion gegenüber. Geregelt wird das Bauhandwerk in der BRD durch das Gesetz zur Ordnung des Handwerks (kurz Handwerksordnung). Die Handwerksordnung enthält Regelungen zur Ausübung, Bildung und Weiterbildung im Bauhandwerk. Die Selbstverwaltung der Baubranche wird ebenfalls durch die Handwerksordnung geregelt. Die Handwerksordnung für das Handwerk gilt als Spezialgesetz zur Gewerbeordnung und zum Berufsbildungsgesetz. Unter den Bereich der Bildung fallen in der Handwerksordnung zum Beispiel Regelungen zur Meisterprüfung und zum Erhalt des Meistertitels. Auf Grundlage der Handwerksordnung kann das Bundeswirtschaftsministerium entsprechende Meisterprüfungsverordnungen für das Bauhandwerk erlassen. Ähnliches gilt für die berufliche Fortbildung von Handwerkern. Der so genannte Meisterzwang bedeutet, dass in bestimmten Bereichen Handwerksbetriebe mindestens einen Meister beschäftigen müssen. Die Zahl der Handwerke, in denen der Meister Zwang gilt, wird in der BRD stetig kleiner. In Österreich ist der Meisterzwang im Januar des Jahres 2000 abgeschafft worden. Des weiteren sind an die Handwerksordnung diverse Anlagen angefügt worden. In diesen Anlagen der Handwerksordnung findet sich beispielsweise ein Verzeichnis der Gewerbe, die eine bzw. keine Zulassung benötigen.

Zahlreiche Handwerksbetriebe und Handwerker aus dem Bauhandwerk, beispielsweise aus Ismaning, Lüneburg, Wuppertal, Germering, Midlum, Osloß, Bonn, Perleberg, Nürnberg und Berlin, nutzen bereits die Webplattform Adressennet, um ihre Handwerksleistungen im Internet zu präsentieren. Falls Sie ebenfalls ein Handwerksbetrieb aus dem Bauhandwerk über unser Firmenverzeichnis bewerben möchten, melden Sie sich doch bei uns.

Ähnliche Themenbereiche wie Bauarbeiten, Baufirma und Baugesellschaft können über die bereitgestellten Links aufgesucht werden. Den kompletten Gesetzestext vom Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung) findet man im Web zum Beispiel hier.

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Bau- und Sanierungs-Handwerk Ing. Markus Krabacher Innungsfachbetrieb

Kirchenstr. 17 f, Germering

Hausumbau, Sanierung, Mauerdurchbrüche, Balkonsanierung, Putzarbeiten, Estricharbeiten, Mosaikverlegungen, Zaunsockel, Wärmedämmfassaden, Lichtschächte

Bauhandwerksbetrieb Ralf Burmeister

Am Brunnenweg 20, Bülow

Bauhandwerk, Bautischlerei, Bauschlosserei

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